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   BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14   

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BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14 (https://dejure.org/2014,12360)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14 (https://dejure.org/2014,12360)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14 (https://dejure.org/2014,12360)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2012 - AnwZ (Brfg) 34/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten

    Auszug aus BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob die durch den Amtsarzt getroffene Wahrscheinlichkeitsprognose zum Bestehen einer Verhandlungsunfähigkeit den strengen Anforderungen genügen würde, die im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 12; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 3, jeweils m. w. N.).

    Denn der Termin vom 25. November 2013 musste durchgeführt werden, weil die Verhinderung den Kläger nicht unerwartet getroffen und er den ihn ungeachtet einer etwaigen Verhandlungsunfähigkeit treffenden Obliegenheiten gleichwohl nicht genügt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 4; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, Rn. 13 m. w. N.).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14
    Der Anwaltsgerichtshof, auf dessen Ausführungen der Senat Bezug nimmt, hat mit Recht hinreichende Anzeichen für einen Vermögensverfall des Klägers (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids angenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. m. w. N.).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14
    Denn der Termin vom 25. November 2013 musste durchgeführt werden, weil die Verhinderung den Kläger nicht unerwartet getroffen und er den ihn ungeachtet einer etwaigen Verhandlungsunfähigkeit treffenden Obliegenheiten gleichwohl nicht genügt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 4; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, Rn. 13 m. w. N.).
  • BGH, 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob die durch den Amtsarzt getroffene Wahrscheinlichkeitsprognose zum Bestehen einer Verhandlungsunfähigkeit den strengen Anforderungen genügen würde, die im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 12; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

    Auszug aus BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob die durch den Amtsarzt getroffene Wahrscheinlichkeitsprognose zum Bestehen einer Verhandlungsunfähigkeit den strengen Anforderungen genügen würde, die im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 12; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14

    Terminsverlegungsantrag im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der

    c) Unter diesen Vorzeichen kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Verfahrensfehler bei unterstellter Verhandlungsunfähigkeit auch deswegen nicht vorgelegen hat, weil die Verhinderung den Kläger aufgrund der durch den Anwaltsgerichtshof angesprochenen früheren Vorfälle nicht unerwartet getroffen hat und er deswegen durch Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten für diesen Fall Vorsorge hätte treffen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14, Rn. 3 f.; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 4; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 53/15

    Verleihungsvoraussetzungen für eine Fachanwaltsbezeichnung: Gewichtung der

    Dennoch hat er den ihn ungeachtet einer etwaigen Verhandlungsunfähigkeit treffenden Obliegenheiten nicht genügt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14, juris Rn. 5; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, juris Rn. 4 und vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 12.10.2017 - AnwZ (Brfg) 39/17

    Widerruf der Zulassung zu Rechtsanwaltschaft und Nichtzulassung der Berufung

    Sollte der Bandscheibenvorfall und dessen Behandlung dagegen mit entsprechenden (nicht glaubhaft gemachten) Folgen verbunden gewesen sein, hätte der Kläger, worauf der Anwaltsgerichtshof zutreffend hingewiesen hat, rechtzeitig für die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten Sorge tragen müssen (siehe auch Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, juris Rn. 4; vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14, juris Rn. 4 und vom 12. März 2015, aaO Rn. 7).
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